§ 8 Der Vorstand
8.1 Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
- Vorsitzender
- Zugführer
- Kassierer
- Schriftführer
8.2 Der Vorstand leitet den Grenadierzug. Die anberaumten Versammlungen werden durch den Vorsitzenden oder durch dessen Stellvertreter geleitet. Die Versammlung des Vorstandes ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
8.3 Der geschäftsführende Vorstand erledigt Entscheidungen, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Bei besonderer Dringlichkeit einer Entscheidung sollte die Zustimmung der Mitgliederversammlung nachträglich eingeholt werden. Über Beschlüsse und Tätigkeiten des Gesamtvorstandes ist die Mitgliederversammlung bei wichtigen Vorgängen zu informieren.