§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Der Grenadierzug Königshoven 1996 hat aktive und passive Mitglieder. Mitglied kann aufgrund eines Antrages an den Vorstand jede am Schützenwesen interessierte männliche Person werden.
3.2 Über die Mitgliedschaft entscheidet in geheimer Abstimmung mit 4/5 Mehrheit eine Vollversammlung der aktiven Mitglieder.
3.3 Wer aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen die aktive Mitgliedschaft aufgibt, hat das Recht, passives Mitglied zu werden.
3.4 Der Grenadierzug Königshoven 1996 kann Personen, die sich für die Zuggemeinschaft verdient gemacht haben, durch Urkunde zu Ehrenmitgliedern ernennen.
3.5 Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritterklärung oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit zulässig. Beiträge werden nicht zurückerstattet. Der Austritt aus dem Grenadierzug kann durch eine schriftliche oder mündliche Abmeldung erfolgen.
3.6 Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung des Vorstandes im Einvernehmen mit der Vollversammlung mit 4/5 Mehrheit aus dem Grenadierzug ausgeschlossen werden:
- wegen erheblicher Nichterfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen.
- wegen eines Zahlungsrückstandes von mehr als eines Jahresbeitrages, oder in dieser Zeit anfallenden Kosten des Grenadierzuges trotz einmaliger schriftlicher Mahnung.
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Grenadierzuges.