§ 14 Auflösung des Vereins
14.1 Die Auflösung des Grenadierzuges kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 Mehrheit beschlossen werden.
14.2 Bei Auflösung des Grenadierzuges wird das dann vorhandene Barvermögen und Sparguthaben an die verbleibenden Mitglieder aufgeteilt, alle historisch wichtigen Sach- und Wertgegenstände fallen an die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Königshoven 1496 e.V. .