§ 12 Zugkönig
Jedes aktive Mitglied des Grenadierzuges kann auf freiwilliger Basis Zugkönig werden. Bei mehr als einem Anwärter wird der Zugkönig durch einen Schiesswettbewerb ermittelt. Der Schiessmodus für die Ermittlung des Zugkönigs wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.