§ 11 Kassenprüfung
11.1 Die Kasse des Grenadierzuges wird in jedem Jahr durch den amtierenden Zugkönig und einen von der Jahreshauptversammlung gewählten Kassenprüfer kontrolliert. In dem Jahr, in dem der gewählte Kassenprüfer selber die Zugkönigswürde inne hat, unterstützt zusätzlich ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Grenadierzuges die Kassenprüfung. Die Kassenprüfer legen der ordentlichen (jährlichen) Jahreshauptversammlung einen Bericht vor. Sie beantragen bei ordentlicher Führung die Entlastung des Kassierers.